Abrechnung

Die Abrechnung meiner Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), den sogenannten Analogleistungen (gültig seit dem 1.7.2024). Folgende Optionen für die Kostenabrechnung einer Psychotherapie sind in meiner Praxis möglich:

Private Krankenversicherung oder Beihilfe

Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den privaten Krankenversicherungen und den Beihilfen in der Regel anteilig oder vollständig erstattet.

Bitte klären Sie vor Therapiebeginn, welche Bedingungen Ihre Krankenversicherung dabei stellt und wie Ihre Leistungsansprüche aussehen. Sie können dafür die Checkliste der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung nutzen:

https://www.dptv.de/fileadmin/Redaktion/Bilder_und_Dokumente/Die_DPtV/Landesgruppen/Bremen/Patienteninformationen/Checkliste_PKV.pdf

Ich unterstütze Sie bei der Beantragung der psychotherapeutischen Leistungen bei Ihrer Privaten Krankenversicherung/Beihilfe, sprechen Sie mich gerne an.

Heilfürsorge der Bundeswehr

Als Angehörige(r) der Bundeswehr können Sie direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren. Bitte bringen Sie dann den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218)“ im Original mit. Dieser wird Ihnen von Ihren Truppenärzt*innen ausgestellt.

Selbstzahlende

Es besteht zudem die Möglichkeit, dass Sie die Kosten einer Psychotherapie selbst übernehmen, in dem Fall fällt die Beantragung weg.

Information für gesetzlich Versicherte

Ich kann aktuell leider keine Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte anbieten. Unterstützung bei der Suche nach einem Therapieplatz bietet unter anderem das PTN Münster:

https://www.ptn-muenster.de/therapieplatzvermittlung/